Wie die Süddeutsche Zeitung gestern auf ihrer Internetseite berichtete, könnte es Googles Bildersuche bald an Kragen gehen. Dem Bericht zufolge hat Google „unfreundliche Post“ (Abmahnung) erhalten, da in den Suchergebnissen der Google-Bildersuche Bilder einer geschützten Comicfigur „PsykoMan“ gezeigt werden. Das Landgericht Hamburg hat dem Suchmaschinengiganten nun in einem Urteil untersagt, bestimmte Bilder des Künstlers in der Bildersuche anzuzeigen, da hierdurch die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Werken verletzt würden, die unter anderem für Kleidungsstücke und anderen Merchandisingartikel verwendet werden. Neben den Abmahnkosten, die Google tragen muß, muß zudem offengelegt werden, in welchem Umfang die Motive in der Bildersuche bisher genutzt – sprich aufgerufen – wurden. Nun könnte man meinen, daß Google dies nicht weiter kratzen sollte, allerdings könnte sich dieses Urteil – gegen welches Google noch Berufung einlegen kann – schnell auf das übrige Bildmaterial ausweiten, was durchaus die Bildersuche in ihrer Gesamtheit in Gefahr bringen könnte, wenn sich andere Kläger auf dieses Urteil beziehen. Anderseits ist der Standpunkt des Künstlers auch durchaus nachvollziehbar… oder?