[Gastbeitrag] Viele Website- und Blogbetreiber finanzieren ihre Website über verschiedene Anbieter von Online-Werbung wie etwa Google AdSense, Contaxe & Co, um die Kosten für Hosting, Pflege/Erweiterung, usw. zu decken. Kurz: Mit der eigenen Homepage durch Werbung, Downloadangebote und Anderes Geld verdienen – eine schöne Idee! Und vielleicht kann ja auch ein nettes Nebeneinkommen daraus werden. Aber was ist mit der Steuer? Und muss das Ganze irgendwie angemeldet werden?
Hier eine kurze Einführung in die Thematik:
Wenn mit den oben genannten Einnahmen nur ein kleiner Beitrag zur Finanzierung der eigenen Homepage-Aktivitäten erwirtschaftet werden soll und kein Gewinn (= Einnahmen – Ausgaben) entsteht, ist das Ganze noch steuerfrei. Wenn es sich um eine erfolgreiche Einmalaktion handelt, muss der Gewinn ermittelt und in der Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) angegeben werden.
Wenn aber ein Gewinn beabsichtigt ist oder schon erreicht wird, und das Ganze fortgesetzt betrieben wird, handelt es sich (auch bei kleinem Gewinn) um ein Gewerbe. Das Gewerbe muss beim Gewerbeamt (Stadtverwaltung) angemeldet werden, der Gewinn muss jährlich ermittelt und in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei der Gewerbeanmeldung ist es egal, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebentätigkeit ausgeübt wird. Der Bergriff „Kleingewerbe“ oder „Kleinunternehmen“, der auch oft zu hören und zu lesen ist, bezieht sich auf die mehrwertsteuerliche (korrekter ausgedrückt: umsatzsteuerliche) Behandlung eines Gewerbes, das bis maximal 17.500€ Umsatz pro Jahr hat.
Bei einem Kleinunternehmen wird (wie bei einem Privatmenschen) keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen geschrieben; es kann dann aber auch keine gezahlte Mehrwertsteuer damit verrechnet werden. Die Kleinunternehmer-Regelung spart zwar etwas Buchhaltungsaufwand, ist bei einer Werbe- oder Dienstleistungs-Homepage in der Regel kaum sinnvoll. (ausführlicher: www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwertsteuer).
Ob man die Kleinunternehmer-Regelung nutzt oder darauf verzichtet, wird in dem Fragebogen des Finanzamts entschieden, der nach der Gewerbeanmeldung automatisch zugeschickt wird. Für das angemeldete Gewerbe muss man die Einnahmen möglichst zeitnah erfassen. Diese geschieht durch Sammeln und Auflisten der Einnahmen und Ausgaben. Das Ganze wird in einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zusammengefasst. Das Ergebnis ist der Gewinn bzw. Verlust. Er wird in der Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) angegeben. Gewinn führt zu mehr Steuer, Verlust zu Steuerersparnis.
Bei einem nicht-Kleingewerbe muss man im ersten und zweiten Geschäftsjahr monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung mit www.elster.de ausfüllen (später eventuell vierteljährlich oder jährlich). Die Umsatzsteuer (Differenz aus eingenommener und gezahlter Mehrwertsteuer) muss jeweils sofort gezahlt werden. Am Jahresende ist eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung auszufüllen.
Die Belege und Unterlagen zum Gewerbe müssen mindestens 10 Jahre ordentlich aufbewahrt werden. Es kann sein, dass Mitarbeiter des Finanzamtes kommen und sich das Ganze mal anschauen möchten. Dieser Artikel hat kurz und noch recht grob das Anmelden und die steuerliche Behandlung eines solchen Gewerbes beschrieben. Ausführlichere Informationen und Hilfsmittel finden Sie bei www.klicktipps.de/gewerbe.php
Jochen Kuhn
Internet: www.klicktipps.de