Das Suchmaschinen unter Umständen auch urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen und daß dies deshalb oft als eine rechtlich Grauzone betrachtet wird, dürfte wohl jedem spätestens seit der Abmahnung gegen Google von einem Künstler sein, der sich aufgrund der Google Bildersuche und dem Auffinden seiner Werke in seinem Urheberrecht beeinträchtigt fühlte. Bisher wurden Suchmaschinen nicht als direkte „Anbieter“ betrachtet, was sie vor rechtlicher Verfolgung weitestgehend schützte. Noch. Alles lesen »