Das Suchmaschinen unter Umständen auch urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen und daß dies deshalb oft als eine rechtlich Grauzone betrachtet wird, dürfte wohl jedem spätestens seit der Abmahnung gegen Google von einem Künstler sein, der sich aufgrund der Google Bildersuche und dem Auffinden seiner Werke in seinem Urheberrecht beeinträchtigt fühlte. Bisher wurden Suchmaschinen nicht als direkte „Anbieter“ betrachtet, was sie vor rechtlicher Verfolgung weitestgehend schützte. Noch.

In Südkorea hagelt es nun Anklagen gegen die Suchmaschinen Naver (NHN Corp.) und Daum (Daum Communications Corp.), nachdem Rechteinhaber ihr Material (Musik) über diese Suchmaschinen gefunden und mehrfach vergeblich um Löschung gebeten hatten, wie das koreanische Newsportal JoongAng Daily (englisch) berichtet. So sollen die Unternehmen gemäß dem Staatsanwalt jeweils 30 Millionen Won (entspricht 22.405 Euro) zahlen. Zusätzlich zu den beiden Unternehmen, sollen auch 42 Mitarbeiter und Nutzer wegen Copyright-Verletzungen angeklagt werden. Eine spannende Entwicklung, besonders weil es sich bei den Suchmaschinen/Portalen um lokale Größen handelt und sich ein Urteile vermutlich auch auf andere große Suchmaschinen wie z.B. Google auswirken könnte.